
ACA feiert ihre Ehrenamtlichen in Rheinland-Pfalz
Internationaler Tag des Ehrenamts am 5.Dezember
„Menschen möchten etwas tun, das für sie Sinn ergibt. Das Ehrenamt kann so eine Funktion erfüllen“ sagt Karlheinz Ruckriegel, Glücksforscher und Volkswirt an der Technischen Hochschule Nürnberg.
85 Ehrenamtliche von Kolping und der KAB teilen diese Meinung:
Sie sind über die ACA in Rheinland-Pfalz ehrenamtlich in der wirtschaftlichen und sozialen Selbstverwaltung tätig oder sind ehrenamtliche Sozial-und Arbeitsrichter.
Sie alle tragen dazu bei, dass unser Sozialstaat und unser Gemeinwesen funktionieren.
Daher möchten wir -an diesem Internationalen Tag des Ehrenamts- DANKE an euch alle sagen für euren Dienst, den ihr für die Gesellschaft leistet!
Wieviele sind in Rheinland-Pfalz bei der ACA aktiv:
36 Mandatsträger*innen der ACA in Rheinland-Pfalz sind ehrenamtlich in der sozialen Selbstverwaltung der Krankenkassen oder Rentenversicherung aktiv:
Sei es im Parlament (Verwaltungsrat bzw.Vertreterversammlung), in den Widerspruchsausschüssen der AOK, IKK Südwest oder Deutschen Rentenversicherung oder als Versichertenberater*innen der Deutschen Rentenversicherung.
34 Kolping- und KAB-Mitglieder sind in den Sozial-oder Arbeitsgerichten in Rheinland-Pfalz tätig oder in der 2.Instanz, dem Landessozial-oder Landesarbeitsgericht.
Weitere Mandatsträger*innen der ACA sind Mitglied in den IHK-Berufsbildungsausschüssen, den Schulausschüssen der Berufsschulen, in Gremien der Unfallversicherung, des Medizinischen Dienstes und vielen anderen..

ACA Rheinland-Pfalz:
SOZIALE SELBSTVERWALTUNG STÄRKEN
Mainz. In einer am 06.03.2015 in Mainz veröffentlichten Stellungnahme fordert die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA), Rheinland-Pfalz die Stärkung der sozialen Selbstverwaltung.
„Sie ist eine wichtige Grundlage der Deutschen Sozialversicherung. Das Besondere daran ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber unmittelbar im Rahmen der Selbstverwaltung an den wesentlichen Entscheidungen der Sozialversicherungsträger, wie Finanzen und Berufung der Vorstände sowie bei der Kontrolle über Leistungen an Betroffene, beteiligt sind. Die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten gewährleisten auf der Basis ihrer Kenntnis und Erfahrungen dazu einen wesentlichen Beitrag“, so Berger.
Berger fordert weiter, den Ausbau der Entscheidungs- und Gestaltungskompetenz für die Selbstverwaltungsorgane in der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung, sowie einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Zugriffsmöglichkeiten staatlicher Aufsichtsorgane.
„Die bisher geltende Regelung müsste in dieser Form beibehalten werden, damit weiterhin nur Arbeitnehmerorganisationen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung als Listenträger zugelassen werden.“ so die ACA-Vorsitzende. Auf diesem Hintergrund lehnt die ACA eine Ausweitung von vorschlagsberechtigten Organisationen auf sonstige Vereinigungen ab.
Neben dem Ausbau von Urwahlen für Arbeitnehmer/Versicherte einerseits und Arbeitgebern andererseits soll die Möglichkeit von Friedenswahlen in allen Sozialversicherungszweigen beibehalten werden. „Die indirekte Wahlhandlung der Listenträger ist Ausdruck einer konsensorientierten Willensbildung beteiligter Organisationen, die Ziele, Kosten und Nutzen miteinander abgleichen“, unterstreicht Berger.
Der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA ) Rheinland-Pfalz gehören die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und das Kolpingwerk mit den Diözesen Speyer, Limburg, Mainz, Trier und Köln mit insgesamt ca. 25.000 Mitgliedern an. Für weitere Informationen: www.aca-rheinland-pfalz.de